20.03.11

Texte anderer zitieren - wie weit darf ich gehen?

Viele Blogger, Webseitenbetreiber und andere kennen das: Man liest auf einer anderen Seite, in einer Zeitung oder sonstwo einen Artikel und möchte Teile davon gern in einen eigenen Text einbauen. Mir ging's letztens so, als ich den Post zum Biokraftstoff E10 verfasst habe; Es gab im Internet einen guten Artikel von Stern.TV, von dem ich gerne einige Ausschnitte verwenden wollte. Doch einfaches 'Text kopieren und Quelle angeben' reicht leider nicht aus, um sicher vor einer Abmahnung zu sein und die Rechteinhaber nicht zu verärgern.

Wichtig ist erst mal folgendes: Texte sind geschützt. Egal ob darunter "Copyright" oder sonst was steht.
Hier mal die Grundregel, wenn man Passagen aus anderen Texten übernehmen möchte:
  • Eine reine Übernahme des Originaltextes ist aufgrund von Urheberrechten im Normalfall nicht möglich. Auch wenn die Quelle angegeben ist.

  • Im Rahmen des Zitatsrechts steht es einem frei, Teile von Texten zu zitieren. Das bedeutet aber, dass man selbst eine These aufstellen muss und diese dann mit Passagen aus anderen Texten belegen kann; Die Quelle bzw. der Urheber muss aber genannt werden. Abgesichert ist das Ganze vom Grundgesetz, dank der dort festgelegten Weltanschauungs-, Wissenschafts- und anderer Freiheiten. Gesetzlich geregelt wird das Zitieren von urheberrechtlich geschützten Texten im §51, dt. Urheberrechtsgesetz. Zur Frage, wie der Urheber genannt werden sollte, hilft dieser Wikipedia-Artikel weiter. 
  • Im Fall von vom Internet übernommenen Texten sollte denke ich folgendes Schema zur Nennung des Rechteinhabers reichen: Beim Zitat selbst wird hinten dran eine fortlaufende Nummer eindeutig angehängt. Dies kann z.B. in der Form von [1] geschehen. Auch sollte erkennbar sein, dass der zitierte Text sich vom eigenen unterscheidet; das kann mit Einrücken, kursiver Schreibweise oder einem Kasten um den Text geschehen. Auch die Nennung "Es folgt ein Zitat von ..." hilft hier weiter. Unterhalb des eigenen Artikels erstellt man dann einen Punkt "Zitate" oder "Quellen", und verlinkt dann samt Datum darauf. Das kann dann wie folgt aussehen:

Die oben genannten Ratschläge sind keine verbindlichen Rechtsvorschriften. Es ist lediglich nach einigem Recherchieren meine Meinung zu diesem Thema, die genannte Zitierweise schützt nicht zu 100% vor einer Abmahnung. Möchte man Textausschnitte oder Textpassagen gerne übernehmen, empfiehlt es sich, den Rechteinhaber bzw. Urheber danach zu fragen bzw. diesen zu kontaktieren.

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